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Verlauf/Info
Zweites Linsburger Kneipenquiz
18.03.2024 | Fotoalbum
Am Freitag, den 15. März 2024, führte der Verein das zweite Linsburger Kneipenquiz durch. 110 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer, organisiert in Teams, sorgten erneut für ein volles Haus. 17 Fotos in einem Albumansehen.
Neue Nistkästen für Linsburger Gärten
09.03.2024 | DIE HARKE
Kinder waren bei Aktion von Nahkauf handwerklich tätig. Artikel in DIE HARKE vom 09.03.2024 lesen
Tresor gestohlen
21.02.2024 | DIE HARKE
Kurzbericht über einen Einbruch in den Dorfladen Linsburg. Artikel in DIE HARKE vom 21.02.2024 lesen
Landfrauen Neustadt besuchen den Dorfladen Linsburg
20.01.2024 | Eigener Artikel
Die Frauen des Landfrauenvereins Neu- stadt am Rübenberge haben sich am 17. Januar 2024 über die Entstehung und den Betrieb sowie die aktuelle Bedeutung des Dorfladens für den Ort Linsburg informiert. Artikel lesen.
Linsburger Dorfladen weiterhin gut aufgestellt
30.10.2023 | Eigener Artikel
Kurzbericht über die JHV (Jahreshauptver- sammlung) 2023/2 des Vereins lesen.
Die Post ist da – und sie bleibt!
11.07.2023 | Vorstand
In Schessinghausen gibt es jetzt eine kleine Filiale, und die Linsburger hat nach zwischenzeitiger Kündigung ebenfalls Bestand. Artikel in DIE HARKE vom 11.07.2023 lesen
5 Jahre Dorfladen Linsburg
13.03.2023 | Fotoalbum
Am 8. März 2023 bestand der Dorfladen Linsburg seit 5 Jahren, ausgehend vom ersten Verkaufstag am 8. März 2018. Im Zeitraum 8. bis 12. März 2023 feierte der wirtschaftliche Verein Dorfladen Linsburg diesen Geburtstag. Am Sonntag, den 12. März 2023, fand der Höhepunkt in Form eines Frühstücks für Mitglieder und Gäste statt. Das Fotoalbum zeigt 25 ausge- wählte Fotos von diesem Event. Fotos ansehen DIE HARKE v. 24.03.2023 DIE HARKE am Sonntag v. 26.03.2023
Trotz Kostenexplosion gut durch die Krise
08.12.2022 | DIE HARKE
Der Dorfladen in Linsburg hat wegen extremer Preissteigerungen bei Gas, Strom und Löhnen 45 000 Euro Mehr- kosten. Jetzt muss an vielen Ecken gespart werden. Artikel in Die Harke vom 08.12.2022 lesen.
Die Satzung des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V.❉ - §§16 - 22
§ 16 Nachschusspflicht
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
§ 17 Deckung eines Jahresfehlbetrags
Über die Art der Deckung eines Jahresfehlbetrags beschließt die Mitgliederversammlung.
Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung der anderen Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch die Kapitalrücklage oder durch Abschreibung von den Geschäftsguthaben der Mitglieder oder durch diese Maßnahmen zugleich zu decken.
Werden die Geschäftsguthaben zur Deckung eines Jahresfehlbetrags herangezogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Anteil des Jahresfehlbetrages nach dem Verhältnis der übernommenen oder der satzungsgemäß zu übernehmenden Geschäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Jahresfehlbetrag entstanden ist, berechnet.
§ 18 Liquidation
Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation des Vereins nach Maßgabe des § 48 BGB.
Für die Verteilung des Vermögens des Vereins ist §49 BGB anzuwenden. Möglicherweise verbleibende Überschüsse sind im Verhältnis der Geschäftsguthaben unter den Mitgliedern zu verteilen.
Die Vorstände werden als Liquidatoren bestellt.
§ 19 Auflösung
Die Auflösung des Vereines kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen.
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer Mehrheit gemäß §7.1 Abs. (5) und (6) gefasst werden.
In der Versammlung sind die Liquidatoren zu bestellen, die dann die Geschäfte abwickeln.
§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht
Die vertretungsberechtigten Organe des Vereins sind der Verleihungsbehörde mitzuteilen und in entsprechender Form gem. § 50a BGB öffentlich bekannt zu machen.
Bekanntmachungen werden in ortsüblicher Weise veröffentlicht und in den Geschäftsräumen öffentlich ausgehängt. Dazu wird die lokale Presse oder ein lokales, durch den Verein durchgeführtes Postwurfverfahren in Verbindung mit einer Veröffentlichung im Internet unter www.dorfladen-linsburg.de eingesetzt.
§ 21 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nienburg/Weser.
§ 22 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 22. November 2014 beschlossen.
Linsburg, den 22.November 2014
Diese Satzung wurde vom Landkreis Nienburg/Weser mit Schreiben vom 29.07.2015 genehmigt.