Wappen
DorfLADEN Linsburg
w.V.
Dokumentation und Koordination des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V. ❉
w.V. = Wirtschaftlicher Verein
Informationen über den Betrieb und die Weiterentwicklung eines Dorfladens
Informationen über den Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses
Eröffnung des Dorf-Ladens am 08. März 2018
50 Linsburgerinnen und Linsburger arbeiten an diesem Projekt
Finanzierung über den Verkauf von Geschäftsanteilen
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Öffnungszeiten: Mo-Fr: 630 - 1900 ❉ Sa: 700 - 1400 ❉ So: 800 - 1100
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Termine

  • 11. Dezember 2024
     Vorstandssitzung
  • 20. Dezember 2024
     Weihnachtsbier
  • 14. März 2025
     4. Kneipenquiz
  • 29. Mai 2025
     Vatertagsvergnügen
  • 12. September 2025
     5. Kneipenquiz
  • 24. Oktober 2025
     Jahreshauptversammlung
  • 20. Dezember 2025
     Weihnachtsbier

Termindetails siehe hier
Die DGH-Termine finden Sie hier
Öffnungszeiten Dorfladen siehe hier

Aufnahmeantrag

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Verlauf/Info

Jahreshauptversammlung 2024

25.10.2024 | Eigener Artikel

Vorstand wiedergewählt und erweitert. Wirtschaftliche Lage nach wie vor gut. Pressemitteilung zur JHV 2024 lesen

Kunden-Produktumfrage 2024

24.09.2024 | Vorstand

Mitte 2024 hat der Vorstand unter Federführung von Winfried Klug eine Kundenumfrage durchgeführt, um Wünsche zum Sortiment zu erfassen. Die Beteiligung war sehr gut. Das Ergebnis mit Antworten wurde in einer Tabelle zusammengefasst. Tabelle ansehen.

Linsburger Dorfladen weiterhin gut aufgestellt

30.10.2023 | Eigener Artikel

Kurzbericht über die JHV (Jahreshauptver- sammlung) 2023/2 des Vereins lesen.

Die Post ist da – und sie bleibt!

11.07.2023 | Vorstand

In Schessinghausen gibt es jetzt eine kleine Filiale, und die Linsburger hat nach zwischenzeitiger Kündigung ebenfalls Bestand. Artikel in DIE HARKE vom 11.07.2023 lesen
   Info
Der Haupt-Warenlieferant des Dorfladen Linsburg w.V. ist REWE/nahkauf
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Dorfladennetzwerk/DORFbegegnungsLÄDEN e.V.:
Der Dorfladen Linsburg ist beim "Projekt- netzwerk Ländliche Räume Nieder- sachsen" der niedersächsischen Landesre- gierung gelistet:
Wir unterstützen regionale Initiativen:

Die Ehrenamtlichen des Vereins
❉ Dorfladen Linsburg w.V. ❉

Die Vorstandsmitglieder werden durch ehrenamtliche Arbeitsgruppen (AG) sowie weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützt, da sie die vielfältig notwendigen Arbeiten natürlich nicht alleine erledigen können. Dazu gehören Ehrenamtliche, die den Betrieb des Dorfladens aufrecht erhalten, das Servicepersonal für das DGH "Lindenhof" stellen, die Technik beider Anlagen warten und instandhalten und die den Außenbereich "Biergarten" pflegen und hegen. Diese AGen arbeiten selbständig oder angeleitet und organisieren sich digital. Ihre Arbeits- und Seviceeinsätze werden je nach Bedarf gemanaged.
Ohne diese Menschen wären die beiden Säulen des Vereines - Dorf-Laden und Dorfgemeinschaftshaus - nicht aufrecht zu erhalten. Der Vorstand dankt daher diesen freiwillig tätigen Frauen und Männern außerordentlich und hofft, dass sie ihr Engagement möglichst lange fortsetzen können. Der Verein ist unbedingt auf sie angewiesen! Verstärkungen dieser Einsatzgruppen - insbesondere durch junge Leute - sind jederzeit sehr willkommen. Wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder (siehe hier), wenn sie helfen wollen.

Die Pflanzenpflegegruppe

Pflanzengruppe
Die Pflanzenpflegegruppe am 27. April 2024 Ansehen

Die Pflanzenpflegegruppe kümmert sich um den Außenbereich des DGH Lindenhof, den Biergarten. Ausgerichtet am Bedarf und dem Wetter organisiert sich diese AG selbständig. Diese Arbeiten fallen regelmäßig an:

  • Pflanzen wässern,
  • Rasen mähen,
  • Beikraut entfernen + entsorgen,
  • Beete pflegen,
  • Pflanzen ersetzen,
  • Dekoelemente ersetzen,
  • fegen und harken,
  • ... was in einem Garten eben so anfällt.

Die Einräumer

Einräumer
Die Einräumer am 30. April 2024 Ansehen

Die Einräumerinnen und Einräumer kümmern sich um die Aufrechterhaltung des Betriebes des Dorf-Ladens. Diese Arbeiten fallen regelmäßig an:

  • Auffüllen der Regale mit frischer Ware sowie Sortieren/Arrangieren der Produkte,
  • Auszeichnen von Sonderangeboten,
  • Z.T. Aussortieren der Ware ca. 1 Woche nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD),
  • Sicherstellen der Sauberkeit und Aufgeräumtheit des Café's,
  • Waschen/Trocknen der im Dorfladenbetrieb anfallenden Wäsche mithilfe der vorhandenen Waschmaschine,
  • Bei Bedarf: Unterstützen des Personals bei diversen kleineren Arbeiten,
  • Unterstützen der Inventur.

Das Servicepersonal des DGH "Lindenhof"

Auch das Servicepersonal des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) "Lindenhof" ist zwingend erforderlich, um den Betrieb des DGH überhaupt durchführen zu können und der Kundschaft ein Angebot machen zu können, deren Feierlichkeiten/Veranstaltungen mit Personal des Vereins zu unterstützen. Diese Arbeiten fallen regelmäßig an:

(Fortsetzung und Foto folgen.)


Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Die Rechtslage
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein “Verfallsdatum” oder “Ablaufdatum”, sondern die Garantie des Herstellers, dass die charakteristischen Produkteigenschaften – wie Farbe, Geruch, Geschmack und Nährwerte – bis zum angegebenen Zeitpunkt vorhanden sind. Anders ausgedrückt, das MHD gibt an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine Qualität behält. Es ist wichtig zu beachten, dass viele Lebensmittel auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar sind! Wenn die original verschlossene Verpackung richtig gelagert wurde, ist das Produkt häufig auch nach dem „abgelaufenen MHD” noch in Ordnung und nicht automatisch verdorben.

Manche Hersteller legen das MHD frühzeitig fest, um auf Nummer Sicher zu gehen. Wenn also das MHD eines Joghurts aus dem Kühlschrank abgelaufen ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass das Milchprodukt schlecht ist und nicht mehr gegessen werden kann.
Das MHD wird gesetzlich auf allen Fertigpackungen angegeben und verwendet die Standardformulierung "mindestens haltbar bis …". Es ist wichtig zu beachten, dass das MHD nicht für alle Lebensmittel vorgeschrieben ist.

Frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 % oder mehr, Kaugummi, Zucker, Speisesalz und Essig benötigen kein MHD. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen können, werden stattdessen mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Das Verbrauchsdatum gibt den letzten Tag an, an dem das Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden darf.

 

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